Haben Sie noch Fragen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wann sind die Unterrichtszeiten?
Ab 07:35 Uhr wird der Schulhof von einer Lehrerin beaufsichtigt. Bitte bringen Sie Ihr Kind nicht früher, da seine Sicherheit nicht gewährleistet ist. Die Unterrichtszeiten sind wie folgt:
Wie muss eine Krankmeldung erfolgen?
Sollte Ihr Kind krank sein, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Über unsere Homepage können Sie Ihr Kind einfach online krank melden. Sie können aber auch anrufen. Sollte das Sekretariat (Tel. 505 240 10) nicht besetzt sein, sprechen Sie einfach auf den Anrufbeantworter. Ein Attest vom Arzt verlangen wir im Normalfall nur direkt vor und nach den Ferien bzw. Feiertagen. Wenn Ihr Kind wieder gesund ist reicht es, eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrerin abzugeben.
Ich möchte eine Lehrerin meines Kindes sprechen?
Rufen Sie bitte im Sekretariat (Tel. 505 240 10) an und hinterlassen Ihren Namen und Terminwunsch. Frau Steinlage leitet den Kontakt an die entsprechende Lehrkraft weiter, die sich anschließend bei Ihnen meldet.
Wie kann ich mein Kind außerhalb der Ferien vom Unterricht befreien?
Wollen Sie Ihr Kind aus wichtigen, persönlichen Gründen während der Schulzeit vom Unterricht befreien, muss dies rechtzeitig und schriftlich gem. § 43 Abs 3 bei der Schulleitung beantragt werden. Unmittelbar vor – und im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler/eine Schülerin nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstige Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
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