Haben Sie noch Fragen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wann sind die Unterrichtszeiten?
Ab 07:35 Uhr wird der Schulhof von einer Lehrerin beaufsichtigt. Bitte bringen Sie Ihr Kind nicht früher, da seine Sicherheit nicht gewährleistet ist. Die Unterrichtszeiten sind wie folgt:

Wie muss eine Krankmeldung erfolgen?
Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie es bitte über IServ mit einem kurzen Kommentar ab. Eine schriftliche Entschuldigung entfällt damit. Ein Attest vom Arzt verlangen wir im Normalfall nur direkt vor und nach den Ferien bzw. Feiertagen.
Ich möchte eine Lehrerin meines Kindes sprechen?
Kontaktieren Sie die entsprechend Lehrkraft über den IServ Messenger.
Wie kann ich mein Kind außerhalb der Ferien vom Unterricht befreien?
Wollen Sie Ihr Kind aus wichtigen, persönlichen Gründen während der Schulzeit vom Unterricht befreien, muss dies rechtzeitig und schriftlich gem. § 43 Abs 3 bei der Schulleitung beantragt werden. Unmittelbar vor – und im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler/eine Schülerin nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstige Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
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