Schule mitgestalten

In unserer Schule gibt es viele Möglichkeiten für Eltern und Erziehungsberechtigte mitzuwirken und zu gestalten.

Gerne können Sie sich mit Ihren Ideen und Vorschlägen einbringen.

In jeder Klasse wählen die Eltern zu Beginn des Schuljahres zwei VertreterInnen aus ihren Reihen: die beiden Klassenpflegschaftsvorsitzenden.

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Dieses Gremium dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und SchülerInnen. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in den Klassen.

Aus der Schulpflegschaft werden die/der Schulpflegschaftsvorsitzende(r) und deren Vertreter(in) gewählt.

Die/der Vorsitzende ist automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Dieser gehören insgesamt drei ElternvertreterInnen und drei LehrervertreterInnen an.

Die Rechtsgrundlagen zur Schulmitwirkung finden Sie im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. (SchulG §62 bis 65)


Die Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Dieses Gremium trifft sich in der Regel zweimal im Jahr, um über die Klasse betreffende Dinge wie: Unterrichtsinhalte, Lernmaterialien und weitere Sachverhalte des Schulalltags zu sprechen. An diesen Terminen können Absprachen zu Klassenausflügen und -festen getroffen werden. Stimmberechtigt sind alle Eltern, sie haben jedoch nur eine Stimme pro Kind.


Die Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft besteht aus zwei Elternvertretern je Klasse. In der Grundschule Kattenstroth sind es aktuell 18 Eltern, die sich in diesem Gremium auf Einladung der Schulleitung und der/des Schulpflegschaftsvorsitzenden etwa zweimal im Jahr treffen. Hier werden alle schulischen Angelegenheiten erörtert, die von Seiten der Eltern gewünscht bzw. von der Schulleitung vorgeschlagen werden. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Aus diesem Gremium der Eltern werden zwei VertreterInnen gewählt, die als Schulpflegschaftsvorsitzende die Schule von Elternseite repräsentieren.

Kontakt zur Schulpflegschaft: schulpflegschaft-gsk@gmx.de

 



Die  Schulpflegschaftsvorsitzenden

Kevin Landwerjohann (Schulpflegschaftsvorsitzender)

Liesa Hettkamp (stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende)


Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das zentrale Mitwirkungsgremium einer Schule, und besteht an der Grundschule Kattenstroth aus sechs Eltern- sowie sechs Lehrkraftvertretern. Den Vorsitz hat die Schulleiterin; sie ist jedoch nicht stimmberechtigt. Lediglich in einer Patt-Situation entscheidet die Schulleitung. Gemeinsam gestaltet die Schulkonferenz die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule.


Die Stadtschulpflegschaft

Elternvertreter der Grundschule Kattenstroth wirken in der Stadtschulpflegschaft Gütersloh mit.

Die Stadtschulpflegschaft Gütersloh ist seit 2016 die schulformübergreifende Elternvertretung in der Stadt Gütersloh.

Informationen zur Stadtschulpflegschaft Gütersloh sind auf der Facebook-Seite (www.facebook.com/StadtschulpflegschaftGuetersloh) oder der Homepage (www.ssp-gt.chayns.net) zu finden.