Stadt erläutert Modalitäten – Eltern sollen Dauerauftrag aussetzen
Für den Monat Januar wird die Stadt Gütersloh keine Elternbeiträge für Kinderbetreuung und OGS erheben, da der Lockdown bis Ende Januar verlängert wurde. Auch die Träger der Randstundenbetreuung haben übereinstimmend erklärt, dass sie den Einzug der Elternbeiträge für die Randstundenbetreuung für den Monat Januar 2021 aussetzen. Folgendes sollten Eltern zu den Zahlungsmodalitäten der Gebühren, zum Verpflegungsgeld und zum Essensgeld an der OGS wissen:
Lastschrift/Dauerauftrag: Der für die Monatsmitte Januar geplante Einzug der Gebühren wurde bereits gestoppt: Alle Eltern, die die Beiträge per Lastschrift bezahlen, müssen also nicht mehr tätig werden. Wer dagegen per Dauerauftrag bezahlt, sollte diesen für Januar aussetzen. Eltern, die für Januar schon gezahlt haben, sollten dagegen die Zahlung für den Februar aussetzen. Damit soll der Aufwand bei der Zahlungsabwicklung für die Familien und die Verwaltung bzw. die Träger der Randstundenbetreuung in diesen Fällen möglichst gering gehalten werden.
Essensgeld OGS: Beim OGS-Essensgeld läuft die Abrechnung nicht über die Stadt, sondern über den OGS-Träger. Die Kinder, die in der Betreuung sind, werden tageweise erfasst und die Verpflegung wird dann im Nachgang pro Verpflegungstag mit den Eltern abgerechnet. Bei Fragen oder wenn Sie schon gezahlt haben oder schon ein Betrag eingezogen wurde, sollten sich die Eltern direkt mit dem Träger der OGS beziehungsweise der Schule in Verbindung setzen.
„Damit unterstützt die Stadt Gütersloh sehr deutlich den dringenden Appell der NRW-Landesregierung, ihre Kinder wenn irgend möglich bis zum Ende des Monats nicht in der Kita, in der Kindertagespflege oder über ein Angebot in der Schule betreuen zu lassen“, wendet sich Henning Matthes, Beigeordneter für Jugend, Familie und Schule bei der Stadt Gütersloh, an alle Eltern mit Kindern in Kindertagesbetreuung und Schule. „Dafür entlastet die Stadt Gütersloh die betroffenen Familien allein im Januar um insgesamt zirka 400.000 Euro.“