Umsetzung der Testpflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits erfahren haben, beginnt diese Woche die Testpflicht auch an Grundschulen.

(….) Im Präsenzbetrieb Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. […] (vgl. Schulmail vom 08.04.2021)

Da wir dieses Thema sehr ernst nehmen und auch vor allem unsere und damit Ihre Kinder im Blick haben, versuchen wir diese Anweisung möglichst sensibel und kindgerecht umzusetzen.

Wir beginnen in dieser Woche ab Mittwoch, dem 14. April 2021, mit der Testung. Diese wird zweimal wöchentlich stattfinden.

Der Ablauf der Testung wird folgendermaßen ablaufen:

  • Die Tests werden vorbereitet (Pufferlösung in Teströhrchen)
  • Die Kinder nehmen lediglich einen Nasenabstrich und tauchen diese in die Pufferlösung
  • Die Tests sind anonymisiert, so dass eine Zuordnung von Dritten nicht vorgenommen werden kann
  • Die Teströhrchen werden in eine Kiste gegeben und von einer zweiten Kollegin in einem anderen Raum weiterbearbeitet (Pufferlösung auf anonymisierten Teststreifen)
  • Sollte ein positives Testergebnis vorliegen, kann das Kind aus der Klasse geholt werden (die Testergebnisse werden nicht bekannt gegeben)
  • Das Kind wird von einer Lehrkraft begleitet und „aufgefangen“
  • Die Eltern werden umgehend informiert, um das Kind abzuholen
  • Aufgrund der Hygienemaßnahmen (AHA-L) ist die Abholung weiterer Kinder nicht notwendig
  • Die Eltern sind nun angehalten einen PCR Test medizinisch durchführen zu lassen.

Bitte haben Sie Vertrauen in unser Lehrpersonal, dass die Tests vertraulich, kindgerecht und möglichst angstfrei durchgeführt werden. Sinn dieser Testung ist Sicherheit im Umgang mit dem Virus zu erlangen. Wir danken Ihnen, wenn Sie diese Abläufe unterstützen und Ihre Kinder in der Form vorbereiten, dass keine weiteren Ängste geschürt werden.

Sollten Sie jedoch eine Testung nicht wünschen, muss dieses schriftlich angezeigt werden. In diesem Fall nimmt Ihr Kind ausschließlich am Distanzunterricht teil. Auch ein Betreuungsangebot kann nicht genutzt werden, da die Schule nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden darf.

Ich bin mir sicher, dass wir auch diese Herausforderung gemeinsam lösen werden.

Mit besten Grüßen

H. Neef

Schulleitung